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Gartenräume optimal genutzt – Gartenprodukte für mehr Lebensqualität |
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Der Garten ist unser „Zimmer im Grünen“, das wir in den warmen Monaten nicht missen wollen. Hier entspannen wir uns am Feierabend und an den Wochenenden, hier tanken wir neue Energie,
und hierher laden wir uns Freunde ein, um in froher Runde zu feiern.
Stilvoller Rahmen für Geselligkeit
Ob in trauter Zweisamkeit oder in größerer Party-Gesellschaft: Laue Sommernächte lassen sich kaum schöner genießen als in einem weka-Pavillon. Da kann auch ein sommerlicher Schauer die Feierstimmung nicht trüben. Sämtliche Holzteile der weka-Pavillons sind aus naturbelassenem nordischem Fichtenholz gefertigt.
Zu jedem Pavillon gehören vorgefertigte
Bodenelemente, die auf einer stabilen Sparrenkonstruktion montiert sind. Weiterhin sind ganz nach Wunsch Tische und Bänke erhältlich, mit denen sich der weka-Pavillon zum gemütlichen Garten-Refugium ausbauen lässt.
Praktischer Stauraum – naturnahe Freizeit
Natürlich fallen in einem Garten auch Arbeiten an, die spezielle Gerätschaften erfordern: Rasenmäher, Laubrechen, Scheren, Schaufeln, Körbe etc. All diese Utensilien müssen trocken und sicher aufbewahrt werden – Gartenhäuser von weka sind ideal für diesen Zweck geeignet. Es ist schon erstaunlich, wie viel Platz in einem von außen manchmal unscheinbaren Gartenhaus steckt!
Idealerweise können Sie Ihr Gartenhaus auch als Freizeitrefugium einrichten. Genießen Sie Ihren Garten – egal bei welchem Wetter. Hinzu kommt, dass Gartenhäuser von weka enorm variantenreich sind: mit Vordach oder Terrasse, mit Doppeltür oder Doppelfenster, mit verglaster Tür oder Fensterläden, mit Flachdach oder Satteldach. Ihren Gestaltungswünschen sind keine Grenzen gesetzt.
Baugenehmigung – ja oder nein?
Benötigt man für die Errichtung eines Gartenhauses, eines Geräteschuppens oder einer Gartenlaube eine Baugenehmigung? In der Regel erfordern Gebäude, die eine kleine Grundfläche besitzen bzw. nur einen geringen umbauten Raum darstellen, keine Baugenehmigung. Allerdings können die Regelungen, auch in Bezug auf die Abstandsflächen, von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein. Deshalb sollten Sie sich noch in der Planungsphase beim zuständigen Bauamt nach den jeweiligen Bestimmungen erkundigen – das spart Zeit, Ärger und Geld! Sie erhalten von weka Statik, Fundamentplan und Einreichplan zur Vorlage bei der Baubehörde. |